Betreuung von Kleinkindern in München – leider muss ich schon den nächsten Akt in diesem Drama schreiben. Ich habe echt keine Lust mehr. Zur Erinnerung:
Erster Akt: Trotz 24 Bewerbungen keinen Platz über den KitaFinder in irgendeiner regulären Einrichtung bekommen und nur über das geltend machen des Rechtsanspruches und die Notlösung einer Großtagespflege mit selbst zu zahlendem Zusatzbeitrag (neben dem Betrag an die Stadt) überhaupt eine Betreuung bekommen. Über den schlechten Witz KitaFinder habe hier extra geschrieben.
Zweiter Akt: Nach 6 Monaten für mind. 6 Wochen keinen Betreuungsplatz mehr haben, weil der Träger entgegen Versprechungen keine Krankheitsvertretung stellen kann, eine offensichtlich unzulässige Ersatzbetreuung durch das Jugendamt untersagt wird und vom Träger praktisch keinerlei Kommunikation zu alle dem stattfindet. Also hektische Versuche möglichst schnell einen anderen Betreuungsplatz zu finden. Nach 6 Wochen irgendwie (Familie, Freunde, Ferien, Home-Office) überbrücken ging es in einer anderen Einrichtung bei anderem Träger mit leider jetzt weniger Betreuungszeit wieder mit neuer Eingewöhnung los.
Doch nun der dritte Akt: Am letzten Schultag erreichte uns eine Mail des Trägers (großer Träger, mehrere Einrichtungen in München, weitere an verschiedenen Standorten in Bayern und in Städten NRW und BaWü). Da das Jugendamt der Stadt München kontinuierlich die Anforderungen zum Erhalt der Förderung für Betreuungsplätze in der Großtagespflege nach BayKiBiG 20a steigert und die Nutzung der sog. „Experimentierklausel“ in GTPs mit zwei Betreuungspersonen erheblich erschwert, sieht sich der Träger gezwungen, die Kooperationsvereinbarung mit der Stadt München zu kündigen. Als Ersatz müssen, zusätzlich zum Beitrag an die Jugendfürsorge der Stadt, Elternbeiträge erhoben werden. In unserem Fall also zusätzlich 360€ pro Monat plus 69€ an die Jugendfürsorge. Eine Steigerung der Betreuungskosten um schlappe 520%. Im Rahmen eines Videokonferenz-Elternabends wurde dabei betont, dass die Probleme mit der sog. 20a-Förderung ein München spezifisches Ding sind und diese in den anderen bayerischen Standorten weiter realisiert werden kann. Auch sei die Kommunikation mit der Führungsebene in den zuständigen Ämtern „schwierig“ (nicht auf Sachbearbeiter-Ebene) und praktisch alle größeren Träger von Großtagespflegen in München sind zu dem Schritt gezwungen bzw. mussten diesen schon gehen. Da fühlt man sich doch schon ein wenig schlecht behandelt und fragt sich, warum das so ist und jetzt ca. 70 oder mehr bezahlbare Betreuungsplätze wegfallen. Natürlich habe ich hier nur eine einseitige Informationsquelle, aber vielleicht kann je wer von der Stadt München bzw. dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss was dazu sagen. Ich habe in jedem Fall erstmal eine Anfrage an die Stadt München gestellt, wie sich denn die Zahl der Betreuungsplätze in den letzten Jahren verändert hat und insbesondere, wie viele solcher Plätze es denn ohne gesondertes Elterngeld gibt (nach BayKiBiG 20a geförderte Plätze dürfen keine Extra-Gebühren erheben). Ich bin gespannt, ob die Stadt mir da eine Information liefern kann oder ob sie genau so planlos ist wie bei ihrem KitaFinder, wo sie auch nicht weiß, wie viele Eltern hierüber keinen Betreuungsplatz zum gewünschten Start erhalten.
Ansonsten ist man ja irgendwie als Elternteil hier ziemlich machtlos. Ich habe jetzt auf dem Papier die folgende „Wahl“:
- Ich zahle für das kommende Jahr (bis zum Eintritt in den Kindergarten, wo es dann hoffentlich irgendwo einen Platz gibt) etwa 4000€ zusätzlich, also insgesamt 4700€ für die Kinderbetreuung.
- Ich mache mich auf die (aussichtslose?) Suche nach einem anderen, elternbeitragsfreien Platz, zwinge meine hochschwangere Frau wieder eine Eingewöhnung zu machen (oder ich versuche Elternzeit zu nehme, weil als Lehrer kann ich sonst keine Eingewöhnung realisieren) und mute meinem Kind schon wieder den Wechsel einer zentralen Bezugs- und Vertrauensperson, denn das ist die Tagespflegeperson definitiv, zu.
Es dürfte klar sein, dass das in meinem/unserem Fall keine schwierige „Wahl“ ist, da wir das auch trotz des bald wegfallenden zweiten Gehaltes bzw. des geringeren Einkommens durchs Elterngeld zahlen können ohne uns größere Gedanken machen zu müssen (u.a. weil wir eine sehr kleine Wohnung haben). Aber auch das wurde auf dem Elternabend deutlich: Für diejenigen, die sich das nicht leisten können, wird das vermutlich den Verlust des Betreuungsplatzes und damit auch möglicherweise den zeitweisen Verlust der Arbeitsfähigkeit bedeuten (Teufelskreis!), denn es gibt hier keine definierte Härtefallregelung oder so (der Träger muss sich ja finanzieren) sondern man wäre auf die Stadt angewiesen. Und Betreuungsplätze, das kann ich ja aus Erfahrung berichten, gibt es definitiv zu wenige – günstige erst recht.